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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 12.11.2008
Aktenzeichen: IV B 5 - S 1300/07/10080

Schlagzeile:

Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugpersonal britischer und irischer Fluggesellschaften

Schlagworte:

Doppelbesteuerung, Flugpersonal

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugpersonal britischer und irischer Fluggesellschaften. Konkret geht es um die Anwendung des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG auf die Bezüge der im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Piloten und Flugbegleiter britischer und irischer Fluggesellschaften.

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