Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 10.11.2008 |
Aktenzeichen: | IV B 9 - S 7359/07/10009 |
Schlagzeile: |
Aktualisierung des Verzeichnisses der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG vorliegen (sog. Gegenseitigkeit)
Schlagworte: |
Gegenseitigkeit, Umsatzsteuer, Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren das Verzeichnis der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG vorliegen (sog. Gegenseitigkeit) bzw. nicht vorliegen, aktualisiert.
Die Änderungen beruhen u.a. auf der Trennung von Montenegro und Serbien im Jahr 2006 sowie dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union zum 1. Januar 2007.