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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 12.12.2008
Aktenzeichen: IV C 1 - S 2252/07/0001

Schlagzeile:

Einbehalt der Kapitalertragsteuer bei bestehenden, bisher nicht dem Steuerabzug unterliegenden Beitragdepots und vergleichbaren Einrichtungen

Schlagworte:

Abgeltungsteuer, Ablaufdepot, Beitragsdepot, Kapitalertragsteuer, Kapitalisierung, Kapitalisierungsgeschäft, Parkdepot, Versicherungsunternehmen

Wichtig für:

Kapitalanleger, Versicherungsunternehmen

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer bei bestehenden, bisher nicht dem Steuerabzug unterliegenden Kapitalerträgen durch Versicherungsunternehmen, soweit die Kapitalanlagen mit dem Einlagengeschäft bei Kreditinstituten vergleichbar sind.

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