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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 01.12.2008
Aktenzeichen: IV B 8 - S 7229/07/10002

Schlagzeile:

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen: Bekanntgabe des Gold- und Silberpreises für 2009

Schlagworte:

Ermäßigter Umsatzsteuersatz, Goldmünzen, Goldpreis, Sammlermünzen, Silbermünzen, Silberpreis, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Im Hinblick auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze mit Sammlermünzen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i.V.m. Nummer 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG) gibt das Bundesfinanzministerium bekannt, wie der Gold- und Silberpreis für 2009 zu ermitteln ist.

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