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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.11.2008
Aktenzeichen: X R 15/07

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.04.2007
Aktenzeichen: 3 K 148/05

Schlagzeile:

Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

Schlagworte:

Alterseinkünfte, Altersrente, Doppelbesteuerung, Freiberufler, Leibrente, Nachgelagerte Besteuerung, Rentenbesteuerung, Verbot der Doppelbesteuerung, Verfassung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung hat der Gesetzgeber die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten.

2. Die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird.

Hintergrund: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt hat.

Durch das Alterseinkünftegesetz ist die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 1. Januar 2005 neu geregelt worden. Danach sollen die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgungswerke ebenso wie die Beamtenpensionen - nachgelagert - vollständig besteuert werden. In der Übergangszeit bis zum Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Anteil der Renten kontinuierlich erhöht, wobei für die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils das Jahr des Renteneintritts entscheidend ist.

Gegen diese im Vergleich zur "alten" Ertragsanteilsbesteuerung der Renten belastendere Besteuerung hatte ein selbständig tätiger Rechtsanwalt geklagt, der seit 2001 jeweils eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Rente aus dem Rechtsanwaltsversorgungswerk bezieht. Seiner Meinung nach verstößt die gleiche Besteuerung seiner Altersrenten im Vergleich zur Besteuerung einer Altersrente eines früheren angestellten Rentners gegen den Gleichheitsgrundsatz, da seine früher geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen eine geringere steuerliche Entlastung erfahren hätten.

Mit seiner Entscheidung hat der BFH die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften verfassungsrechtlich für zulässig gehalten. Dies gilt nach seiner Auffassung auch für die Übergangsregelung des Alterseinkünftegesetzes. Es handele sich hierbei um die Regelung komplexer Lebenssachverhalte, bei denen dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Generalisierungen zugestanden werden müssten. Vor diesem Hintergrund begegne die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern nicht - wie im Streitfall - gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen werde.

Das Verfahren ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig unter dem Aktenzeichen 2 BvR 201/09 (Aufnahme in die Datenbank am 23.4.2009):
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung - Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG - Jahressteuerbescheid ersetzt den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO
EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa; GG Art 3 Abs 1; EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa; EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b; EStG § 10 Abs 3; EStG § 10 Abs 3
Vorgehend: BFH , Urteil vom 26.11.2008 (X R 15/07)

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