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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.11.2008
Aktenzeichen: IX R 67/07

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.09.2006
Aktenzeichen: 11 K 1802/02

Schlagzeile:

Grundstücksbezogene Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Immobilien

Schlagworte:

Einkünfteerzielungsabsicht, Einkunftserzielungsabsicht, Finanzierungskosten, Liebhaberei, Schuldzinsen, Totalüberschussprognose, Unbebautes Grundstück, Vermietung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (sprich die Einkunftserzielungsabsicht) ist grundsätzlich für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen.

Vermietet ein Steuerpflichtiger aufgrund einheitlichen Mietvertrags ein bebautes zusammen mit einem unbebauten Grundstück, so gilt die § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugrunde liegende Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit grundsätzlich nicht für die Vermietung des unbebauten Grundstücks (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 9/06, BFHE 220, 63, BStBl II 2008, 515).

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