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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.04.2008
Aktenzeichen: 5 K 1105/05 U

Schlagzeile:

Keine Istversteuerung bei einer Steuerberatungs-GmbH

Schlagworte:

Istversteuerung, Sollversteuerung, Steuerberatungs-GmbH, Umsatzsteuer, vereinbarte Entgelte, vereinnahmte Entgelte

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften, Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine Steuerberatungs-GmbH hat keinen Anspruch auf eine Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 4/09 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2009):
1. Ist § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG 1999 dahingehend auszulegen, dass ein Unternehmer nur dann Umsätze aus seiner Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufes i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführt, wenn er ertragsteuerlich Einkünfte gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt?
2. Werden Gemeinschaftsrecht (Art. 10 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG) und Art. 3 GG somit verletzt, wenn die Regelung des § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG 1999 dahingehend ausgelegt wird, dass diese auf eine freiberuflich tätige Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden ist, da diese Gewerbebetrieb kraft Rechtsform ist und somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 20 Abs 1 S 1 Nr 3; EWGRL 388/77 Art 10 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 23.4.2008 (5 K 1105/05 U)

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