Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.04.2008 |
Aktenzeichen: | 5 K 1105/05 U |
Schlagzeile: |
Keine Istversteuerung bei einer Steuerberatungs-GmbH
Schlagworte: |
Istversteuerung, Sollversteuerung, Steuerberatungs-GmbH, Umsatzsteuer, vereinbarte Entgelte, vereinnahmte Entgelte
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Eine Steuerberatungs-GmbH hat keinen Anspruch auf eine Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 4/09 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2009):
1. Ist § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG 1999 dahingehend auszulegen, dass ein Unternehmer nur dann Umsätze aus seiner Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufes i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführt, wenn er ertragsteuerlich Einkünfte gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt?
2. Werden Gemeinschaftsrecht (Art. 10 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG) und Art. 3 GG somit verletzt, wenn die Regelung des § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG 1999 dahingehend ausgelegt wird, dass diese auf eine freiberuflich tätige Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden ist, da diese Gewerbebetrieb kraft Rechtsform ist und somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 20 Abs 1 S 1 Nr 3; EWGRL 388/77 Art 10 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 23.4.2008 (5 K 1105/05 U)