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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 01.04.2009
Aktenzeichen: IV B 9 - S 7532/08/10001

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Befreiung von der Führung des Steuerheftes (§ 68 UStDV)

Schlagworte:

Steuerheft, Umsatzsteuer, Umsatzsteuerheft

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat im Hinblick auf die Befreiung von der Führung des Umsatzsteuerheftes (§ 68 UStDV) ein neues Muster der Befreiungsbescheinigung - USt 1 I - veröffentlicht.

Hintergrund: Auf Grund des Artikels 7 i. V. m. Artikel 20 Abs. 1 des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes - MEG III -) wurde mit Wirkung vom 25. März 2009 der § 68 Abs. 1 UStDV um die Nummer 4 ergänzt. Danach sind nun auch Unternehmer im Sinne des § 22 Abs. 5 UStG von der Verpflichtung zur Führung eines Steuerheftes befreit, soweit sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, oder ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen. Demnach wurde im Vordruckmuster eine entsprechende Ankreuzmöglichkeit aufgenommen.

Die anderen Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art. Insbesondere wurde aus Gründen der Vereinheitlichung die Vordruckbezeichnung des Vordruckmusters geändert.

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