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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.08.2008
Aktenzeichen: I R 16/08

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.01.2008
Aktenzeichen: 2 K 2196/06

Schlagzeile:

Keine Verpflichtung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur Weiterleitung eines ihm vor Gründung der GmbH gewährten Vorteils

Schlagworte:

Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH, Mietvertrag, Untervermietung, Verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Es besteht keine Verpflichtung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur Weiterleitung eines ihm vor Gründung der GmbH gewährten Vorteils.

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