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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 08.05.2009
Aktenzeichen: IV C 6 - S 2139 - b/07/10002

Schlagzeile:

Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Investitionsabzugsbetrag, Mittelstandsförderung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat in einem umfangreichen Anwendungsschreiben zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG Stellung genommen.

Hintergrund: Die Mittelstandsförderung nach Paragraf 7g EStG für kleine und mittlere Unternehmen wurde durch die Unternehmensteuerreform 2008 vollkommen neu geregelt. Der Investitionsabzugsbetrag hat die bisherige Ansparabschreibung abgelöst.

Inhaltsübersicht:
I. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 1 EStG)
1. Begünstigte Betriebe
2. Begünstigte Wirtschaftsgüter
3. Höhe des Investitionsabzugsbetrages
4. Betriebsgrößenmerkmale nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG
5. Voraussichtliche Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschafts-gutes (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 3 EStG)
a) Grundsatz
b) Finanzierungszusammenhang
c) Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach Ablauf der Investitionsfrist
d) Wiederholte Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen für bestimmte Investitionen
e) Investitionsabzugsbeträge im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe
f) Nachträgliche Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen
g) Investitionsabzugsbeträge in Jahren vor Abschluss der Betriebseröffnung
h) Investitionsabzugsbeträge bei wesentlicher Erweiterung eines bestehenden Betriebes
i) Investitionsabzugsbeträge für Wirtschaftsgüter, die nur im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung verwendbar wären
j) Benennung des Wirtschaftsgutes der Funktion nach (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG)
6. Voraussichtliche Verwendung des begünstigten Wirtschaftsgutes (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b EStG)
7. Summe der Investitionsabzugsbeträge (§ 7g Abs. 1 Satz 4 EStG)
II. Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages bei planmäßiger Durchführung der Investition und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 7g Abs. 2 EStG)
1. Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages (§ 7g Abs. 2 Satz 1 EStG)
2. Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 7g Abs. 2 Satz 2 EStG)
III. Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages (§ 7g Abs. 3 EStG)
1. Die begünstigte Investition wird nicht durchgeführt
2. Anschaffung oder Herstellung eines nicht funktionsgleichen Wirtschaftsgutes
3. Wechsel der Gewinnermittlungsart
4. Freiwillige Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages
IV. Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen (§ 7g Abs. 4 EStG)
1. Schädliche Verwendung der Investition im Sinne von § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG
2. Erforderliche Änderungen der betroffenen Steuerfestsetzungen
V. Buchtechnische und verfahrensrechtliche Grundlagen
1. Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 1 EStG im Abzugsjahr
2. Gewinnhinzurechnung und gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungs-/Herstellungskosten nach § 7g Abs. 2 EStG im Investitionsjahr
3. Zeitpunkt der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 3 oder 4 EStG
4. Verzinsung der Steuernachforderungen nach § 233a AO
VI. Zeitliche Anwendung

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