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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.11.1996
Aktenzeichen: IX R 42/94

Schlagzeile:

Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82i Abs. 2 EStDV bei nachträglichen Herstellungskosten des Gebäudes

Schlagworte:

Baudenkmal, Bescheinigung, Bindungswirkung, nachträgliche Herstellungskosten, Wintergarten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Bescheinigung der Denkmalbehörde nach § 82i Abs. 2 EStDV, daß die Herstellungskosten für Baumaßnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäude nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren, ist für das Finanzamt auch insoweit bindend, als die Herstellungskosten den Bau eines Wintergartens betreffen (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 15. Oktober 1996 IX R 47/92).

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