Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.05.2009
Aktenzeichen: 11 K 4217/08

Schlagzeile:

Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen bei schädlicher Verwendung

Schlagworte:

Bausparguthaben, Finanzierung, Forderung, Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung, Schädliche Verwendung, Verpfändung, Zinsen

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg wird – entgegen der BFH-Rechtsprechung – nicht das Gesamtdarlehen infiziert, wenn nur ein Teil davon für steuerschädliche Zwecke verwendet wird.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 30/09 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2009):
Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen wegen Verpfändung der Versicherungsansprüche zur Sicherung eines Darlehens, das der Finanzierung eines Bausparguthabens – und damit einer Forderung – gedient hat? Wird das Gesamtdarlehen infiziert, wenn nur ein Teil davon für steuerschädliche Zwecke verwendet wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 20 Abs 1 Nr 6; EStG § 10 Abs 2 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 12.5.2009 (11 K 4217/08)

zur Suche nach Steuer-Urteilen