Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 12.08.2009 |
Aktenzeichen: | IV C 6 - S 2137/09/10003 |
Schlagzeile: |
Ausweis der von einem Kfz-Händler eingegangenen Verpflichtung zum Rückkauf von Fahrzeugen
Schlagworte: |
Bilanzierung, Fahrzeug, Rückkauf, Verbindlichkeit
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Kfz-Händler
Kurzkommentar: |
Das Bundesministerium der Finanzen hat Stellung bezogen zum Ausweis der von einem Kfz-Händler eingegangenen Verpflichtung zum Rückkauf von Fahrzeugen. Das BMF-Schreiben regelt (fast zwei Jahre später) die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 11. Oktober 2007 (Aktenzeichen IV R 52/04).
Der Leitsatz der BFH-Entscheidung lautet: Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen .
Nach dem BMF-Schreiben ist die Entscheidung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden (sog. Nichtanwenungserlass).