Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.03.2009
Aktenzeichen: 14 K 12588/06

Schlagzeile:

Abbruch innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb als Indiz für Abbruchabsicht

Schlagworte:

Abbruch, Abbruchabsicht, Indiz, Vermietung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Für die Absicht eines Steuerpflichtigen bei Erwerb eines Grundstücks, aufstehende Gebäude abzubrechen, spricht ein Abbruch innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 16/09 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.9.2009):
Gebäudeerwerb in Abbruchabsicht – Beurteilung der Aufwendungen für ein in Sanierungsabsicht und Umbauabsicht erworbenes, dann aber kurz nach dem Erwerb abgerissenes Vorderhaus mit anschließenden Neubau als Herstellungskosten des Neubaus anstatt als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? Hat das Finanzgericht § 7 Abs. 1 Satz 6, § 7 Abs. 4 Satz 3 und § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG in Verbindung mit den Anscheinsbeweisgrundsätzen nicht richtig angewandt? Ist ein Anscheinsbeweis auch geführt, wenn das Finanzgericht nach Abschluss der Beweisaufnahme weiterhin die Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufes sieht? Verstoß des FG gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 7 Abs 1 S 6; EStG § 7 Abs 4 S 3; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7; FGO § 96 Abs 1 S 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 26.3.2009 (14 K 12588/06)

zur Suche nach Steuer-Urteilen