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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.05.2009
Aktenzeichen: IX R 18/08

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.04.2008
Aktenzeichen: 13 K 1896/05 E

Schlagzeile:

Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften

Schlagworte:

Einkünfteerzielungsabsicht, Leerstandszeiten, Liebhaberei, Vermietung, Vermietungsabsicht, Wohnung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei den Vermietungseinkünften nicht grundstücksbezogen, sondern objektbezogen für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen.

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