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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 06.11.2009
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2285/07/0005

Schlagzeile:

Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse

Schlagworte:

Ausländische Angehörige, Ländergruppeneinteilung, Unterhalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium regelt die Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse und gibt die Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2010 bekannt.

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