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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 09.11.2009
Aktenzeichen: IV C 5 -S 2378/09/10004

Schlagzeile:

Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010

Schlagworte:

Identifikationsnummer, Lohnsteuer, Lohnsteuerbescheinigung

Wichtig für:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium regelt die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und die erstmalige Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer.

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Für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 ist grundsätzlich die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden.

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