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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 10.12.2009
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2352/0

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung einer doppelten Haushaltsführung nach Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom Beschäftigungsort

Schlagworte:

Beschäftigungsort, Doppelte Haushaltsführung, Lebensmittelpunkt, Umzug, Unterkunftskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Wegverlegung, Zweitwohnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der BFH hat mit seinen Urteilen vom 5. März 2009 - VI R 23/07 und VI R 58/06 - seine ständige Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen geändert. Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Urteile. Die anders lautenden Hinweise in H 9.11 (1 - 4) [Berufliche Veranlassung] sowie [Private Veranlassung] LStH 2009 sind insoweit nicht mehr zu beachten. H 9.11 (1 - 4) LStH 2010 ist im Hinblick auf die Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 5. März 2009 und dieses Schreiben bereits geändert.

In dem BMF-Schreiben wird zu Folgefragen Stellung genommen. Das Schreiben ist wie folgt gegliedert:
1. Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
2. Angemessenheit der Unterkunftskosten für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort
3. Kosten für den Umzug in die Wohnung außerhalb des Beschäftigungsortes
4. Kosten für den Umzug in eine andere Unterkunft am Beschäftigungsort und für die endgültige Aufgabe der Zweitwohnung am Beschäftigungsort
5. Verpflegungsmehraufwendungen
Die Grundsätze des Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

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