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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 18.12.2009
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2334/09/10006

Schlagzeile:

Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche (Jahreswagen)

Schlagworte:

Angebotspreis, Arbeitslohn, Automobilbranche, Endpreis, Geldwerter Vorteil, Jahreswagen, Preisnachlass, unverbindliche Preisempfehlung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Nach den Gepflogenheiten in der Automobilbranche werden Kraftfahrzeuge im allgemeinen Geschäftsverkehr fremden Letztverbrauchern tatsächlich häufig zu einem Preis angeboten, der unter der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers liegt. Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche (sog. Jahreswagen) kann der tatsächliche Angebotspreis anstelle des empfohlenen Preises angesetzt werden.

Im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Ermittlung des tatsächlichen Angebotspreises ist es nicht zu beanstanden, wenn als Endpreis der Preis angenommen wird, der sich ergibt, wenn 80 Prozent des Preisnachlasses, der durchschnittlich beim Verkauf an fremde Letztverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich gewährt wird, von dem empfohlenen Preis abgezogen wird. Dabei ist der durchschnittliche Preisnachlass modellbezogen nach den tatsächlichen Verkaufserlösen in den vorangegangenen drei Kalendermonaten zu ermitteln und jeweils der Endpreisfeststellung im Zeitpunkt der Bestellung (Bestellbestätigung) zugrunde zu legen.

Das BMF-Schreiben regelt Einzelheiten zur Ermittlung des durchschnittlichen Preisnachlasses.

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