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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 18.12.2009
Aktenzeichen: IV C 1 - S 2401/08/10001

Schlagzeile:

Ausstellung für Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG

Schlagworte:

Abgeltungsteuer, Depotverwahrung, Gesamthandsvermögen, Instandhaltungsrücklage, Kapitalerträge, Körperschaft, Lebenspartner, Mietkautionskonto, Muster, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Nichtveranlagungsbescheinigung, Nichtveranlagungs-Bescheinigung, Notaranderkonten, Notaranderkonto, Personenunternehmen, Personenvereinigung, Steuerbescheinigung, Verlustbescheinigung, Vermögensmasse, Vermögensverwaltung, Wertpapier

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat in einem umfangreichen Schreiben zu Umfang und Inhalt der nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG auszustellenden Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge Stellung genommen.

Für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2009 zufließen, ersetzt das Schreiben das BMF-Schreiben vom 24. November 2008. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn Regelungen dieses Schreibens für Kapitalerträge, die vor dem 1. Januar 2010 zufließen, angewendet werden.

Hintergrund: Eine Anrechung der Abgeltungsteuer auf die Einkommensteuer setzt eine Steuerbescheinigung voraus. Für Kapitalerträge, die nach § 43 Absatz 1 EStG der Abgeltungsteuer unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle daher verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält. Die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs. Das BMF regelt hierzu alle wichtigen Details zur Ausstellung derartiger Steuerbescheinigungen.

Gliederung
I. Allgemeines
1. Muster der Steuerbescheinigung
2. Umfang der zu bescheinigenden Angaben
3. Ergänzende Angaben
4. Erstmalige Erteilung
5. Berichtigung
II. Steuerbescheinigung für Privatkonten und/oder -depots sowie Verlustbescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 EStG (Muster I)
1. Allgemeines
2. Gläubiger der Kapitalerträge und Hinterleger der Wertpapiere
3. Depotverwahrung
4. Depotinhaber
5. Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung
6. Ausstellung von Steuerbescheinigungen für einbehaltene Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen
a) Bescheinigung der von Zinsen aus Mietkautionskonten, die auf den Namen des Vermieters lauten, einbehaltenen Kapitalertragsteuer
aa) Allgemeines
bb) Bescheinigungsverfahren
b) Bescheinigung der von Zinsen aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften einbehaltenen Kapitalertragsteuer
aa) Bescheinigung des Vermögensverwalters
bb) Behandlung der Kapitalertragsteuer
c) Bescheinigung der von Zinsen aus Notaranderkonten einbehaltenen Kapitalertragsteuer
d) Bescheinigung der von Erträgen aus Gemeinschaftskonten bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften einbehaltenen Kapitalertragsteuer
e) Bescheinigung der von Erträgen aus Gemeinschaftskonten bei eingetragenen Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz einbehaltenen Kapitalertragsteuer
7. Muster I im Einzelnen
III. Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens (Muster II)
1. Allgemeines
2. Berechtigung zur Ausstellung
3. Abweichende Anschrift
4. Muster der Steuerbescheinigung
5. Umfang der zu bescheinigenden Angaben
6. Anteilseigner
7. Anteile im Gesamthandsvermögen
8. Inländisches Kreditinstitut
IV. Steuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle für Konten und/oder Depots bei Einkünften im Sinne der §§ 13, 15, 18 und 21 EStG (Muster III)
1. Allgemeines
2. Muster der Steuerbescheinigung
V. Besonderheiten Muster I und III
1. Zweigniederlassung
2. Gutschrift für andere Kreditinstitute, Kennzeichnung der Steuerbescheinigung
a) Mitteilungsverpflichtung
b) Ausstellung in Vertretung des Anteilseigners
c) Ausländische Wertpapiersammelbank
d) Ausländisches Kreditinstitut
VI. Fundstellennachweis und Anwendungsregelung

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