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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 04.02.2010
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2223/07/0015

Schlagzeile:

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti

Schlagworte:

Arbeitslohnspende, Beihilfe, Betriebsvermögen, Erdbeben, Erdbeben-Katastrophe, Haiti, Katastrophe, Katastrophen-Erlass, Spende, Sponsoring, Umsatzsteuer, Zuwendungsnachweis

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat die zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti getroffenen Verwaltungsregelungen in einem Schreiben zusammengefasst. Das Schreiben regelt u.a. die steuerliche Behandlung der Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme, Zuwendungen an Geschäftspartner und sonstige Zuwendungen); der Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer; der sog. Arbeitslohnspende (Arbeitnehmer verzichten auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns) und die Vereinfachung des Zuwendungsnachweises. Die steuerlichen Maßnahmen gelten vom 12.01.2010 bis zum 31.07.2010.

Gliederung:
I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme
2. Zuwendungen an Geschäftspartner
3. Sonstige Zuwendungen
II. Lohnsteuer
1. Unterstützung an Arbeitnehmer
2. Arbeitslohnspende
III. Spenden
- Vereinfachter Zuwendungsnachweis
IV. Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen
V. Umsatzsteuer

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