Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 30.06.2010 |
Aktenzeichen: | XI R 5/08 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.09.2007 |
Aktenzeichen: | 14 K 3679/05 |
Schlagzeile: |
EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen
Schlagworte: |
Ansässigkeit, Ausland, EuGH-Vorlage, EU-Recht, Sitz, Steuerschuldnerschaft, Umsatzsteuer, Wohnsitz
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann ein "im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger" i.S. des Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, oder muss als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass er seinen privaten Wohnsitz nicht im Inland hat?
Hintergrund: Die Frage, ob eine natürliche Person, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreibt, inländischer Unternehmer ist, falls sie in Deutschland ihren privaten Wohnsitz hat, ist insbesondere für die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld nach § 13b UStG von Bedeutung.