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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 13.09.2010
Aktenzeichen: IV C 3 - S 2222/09/10041; IV C 5 - S 2345/08/0001

Schlagzeile:

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Schlagworte:

Alterseinkünfte, Rentenbezugsmitteilung, Versorgungsausgleich, Versorgungsbezüge, Vorsorgeaufwendungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen das BMF-Schreiben vom 30. Januar 2008 zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen überarbeitet. Das BMF hat insbesondere den Sonderausgabenabzug nach dem Bürgerentlastungsgesetz und die Zertifizierung von Basisrenten als Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug berücksichtigt. Neu sind auch die Ausführungen zum Versorgungsausgleich.

Das BMF-Schreiben ist mit Wirkung ab 1. Januar 2010 anzuwenden. Soweit die Regelungen den ab dem 1. September 2009 geltenden Versorgungsausgleich betreffen, sind die entsprechenden Regelungen bereits ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.

Die sehr umfangreiche Verwaltungsanweisung (87 Seiten) ist wie folgt gegliedert:

A. Abzug von Vorsorgeaufwendungen - § 10 EStG -
I. Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 EStG
1. Begünstigte Beiträge
a) Beiträge im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG
aa) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen
bb) Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen
cc) Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
b) Beiträge im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b EStG
aa) Allgemeines
bb) Absicherung von Berufsunfähigkeit, verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenen
cc) Weitere Vertragsvoraussetzungen
c) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
d) Beitragsempfänger
2. Ermittlung des Abzugsbetrags nach § 10 Absatz 3 EStG
a) Höchstbetrag
b) Kürzung des Höchstbetrags nach § 10 Absatz 3 Satz 3 EStG
aa) Kürzung des Höchstbetrags beim Personenkreis des § 10 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe a EStG
bb) Kürzung des Höchstbetrags beim Personenkreis des § 10 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b EStG
cc) Kürzung des Höchstbetrags beim Personenkreis des § 10 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 EStG
c) Kürzung des Höchstbetrags bei Ehegatten
d) Übergangsregelung (2005 bis 2024)
e) Kürzung des Abzugsbetrags bei Arbeitnehmern nach § 10 Absatz 3 Satz 5 EStG
II. Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a EStG
1. Allgemeines
2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen
a) Beiträge zur Basiskrankenversicherung (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a EStG)
aa) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
1) Allgemeines
2) Einzelne Personengruppen
(a) Pflichtversicherte Arbeitnehmer
(b) Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
(c) Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige
(d) Pflichtversicherte selbständige Künstler und Publizisten
(e) Freiwillig gesetzlich versicherte Künstler und Publizisten
(f) Pflichtversicherte Rentner
(g) Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner
bb) Beiträge zur privaten Krankenversicherung
1) Allgemeines
2) Einzelne Personengruppen
(a) Privat versicherte Arbeitnehmer
(b) Privat versicherte Künstler und Publizisten
(c) Privat versicherte Rentner
b) Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe b EStG)
c) Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG)
3. Ermittlung Abzugsbetrag
a) Höchstbetrag nach § 10 Absatz 4 EStG
b) Mindestansatz
c) Abzugsbetrag bei Ehegatten
aa) Zusammenveranlagung nach § 26b EStG
bb) Getrennte Veranlagung nach § 26a EStG
4. Verfahren
a) Gesetzlich Krankenversicherte
aa) Pflichtversicherte Arbeitnehmer
bb) Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
cc) Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige
dd) Pflichtversicherte selbständige Künstler und Publizisten
ee) Freiwillig gesetzlich versicherte Künstler und Publizisten
ff) Pflichtversicherte Rentner
gg) Pflichtversicherte Empfänger einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
hh) Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner
b) Privat Versicherte
aa) Privat versicherte Arbeitnehmer
bb) Privat versicherte Künstler und Publizisten
cc) Privat versicherte Rentner
5. Einwilligung in die Datenübermittlung
6. Nachweis bei fehlgeschlagener Datenübermittlung
III. Günstigerprüfung nach § 10 Absatz 4a EStG

B. Besteuerung von Versorgungsbezügen - § 19 Absatz 2 EStG -
I. Arbeitnehmer-/Werbungskosten-Pauschbetrag/Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
II. Versorgungsfreibetrag/Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
1. Allgemeines
2. Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
3. Festschreibung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
4. Neuberechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
5. Zeitanteilige Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
6. Mehrere Versorgungsbezüge
7. Hinterbliebenenversorgung
8. Berechnung des Versorgungsfreibetrags im Falle einer Kapitalauszahlung/Abfindung
9. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen (§ 19 EStG) und Rentenleistungen (§ 22 EStG)
III. Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

C. Besteuerung von Einkünften gem. § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a EStG
I. Allgemeines
II. Leibrenten und andere Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG
1. Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, aus den landwirtschaftlichen Alterskassen und aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen
a) Besonderheiten bei Leibrenten und anderen Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
b) Besonderheiten bei Leibrenten und anderen Leistungen aus den landwirtschaftlichen Alterskassen
c) Besonderheiten bei Leibrenten und anderen Leistungen aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen
2. Leibrenten und andere Leistungen aus Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b EStG
III. Leibrenten und andere Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
IV. Besonderheiten bei der betrieblichen Altersversorgung
V. Durchführung der Besteuerung
1. Leibrenten und andere Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG
a) Allgemeines
b) Jahresbetrag der Rente
c) Bestimmung des Prozentsatzes
aa) Allgemeines
bb) Erhöhung oder Herabsetzung der Rente
cc) Besonderheiten bei Folgerenten aus derselben Versicherung
d) Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente
aa) Allgemeines
bb) Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente
cc) Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente
2. Leibrenten und andere Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
3. Öffnungsklausel
a) Allgemeines
b) Antrag
c) 10-Jahres-Grenze
d) Maßgeblicher Höchstbetrag
e) Ermittlung der geleisteten Beiträge
f) Nachweis der gezahlten Beiträge
g) Ermittlung des auf Beiträgen oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags beruhenden Teils der Leistung
h) Aufteilung bei Beiträgen an mehr als einen Versorgungsträger
aa) Beiträge an mehr als eine berufsständische Versorgungseinrichtung
bb) Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen
i) Öffnungsklausel bei einmaligen Leistungen
j) Versorgungsausgleich unter Ehegatten oder unter Lebenspartnern
k) Bescheinigung der Leistung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 2 EStG

D. Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
I. Allgemeines
1. Gesetzliche Neureglung des Versorgungsausgleichs
2. Besteuerungszeitpunkte
II. Interne Teilung (§ 10 VersAusglG)
1. Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 55a EStG
2. Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person
III. Externe Teilung (§ 14 VersAusglG)
1. Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 55b EStG
2. Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person
3. Beispiele
4. Verfahren
IV. Neuberechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag

E. Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG
I. Allgemeines
II. Mitteilungspflichtige
III. Inhalt der Rentenbezugsmitteilung
1. Angaben zur Identifikation des Leistungsempfängers
2. Angaben zur Höhe und Bestimmung des Leistungsbezugs
3. Angaben zum Teil der Rente, der ausschließlich auf einer regelmäßigen Anpassung der Rente beruht
4. Angaben zum Zeitpunkt des Beginns und Ende des Leistungsbezugs
5. Angaben zur Identifikation des Mitteilungspflichtigen
6. Angaben zur Garantierente
IV. Mitteilung der Identifikationsnummer (§ 139b AO) an den Mitteilungspflichtigen
V. Unterrichtung des Leistungsempfängers
VI. Ermittlungspflicht

F. Anwendungsregelung

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