Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 10.11.2010 |
Aktenzeichen: | IV B 3 - S 1301-NOR/0-04 |
Schlagzeile: |
Anwendung des Schachtelprivilegs nach dem Deutsch-norwegischen Doppelbesteuerungsabkommen
Schlagworte: |
Beteiligung, DBA Norwegen, DBA-NOR, Doppelbesteuerung, Freistellung, Norwegen, Schachtelprivileg
Wichtig für: |
Kapitalanleger, Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt zur Frage Stellung, ob Beteiligungserträge nach dem DBA-NOR nur dann in Deutschland freigestellt werden können, wenn diese Erträge tatsächlich in Norwegen einer Besteuerung unterlegen haben.