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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 10.11.2010
Aktenzeichen: IV B 3 - S 1301-NOR/0-04

Schlagzeile:

Anwendung des Schachtelprivilegs nach dem Deutsch-norwegischen Doppelbesteuerungsabkommen

Schlagworte:

Beteiligung, DBA Norwegen, DBA-NOR, Doppelbesteuerung, Freistellung, Norwegen, Schachtelprivileg

Wichtig für:

Kapitalanleger, Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt zur Frage Stellung, ob Beteiligungserträge nach dem DBA-NOR nur dann in Deutschland freigestellt werden können, wenn diese Erträge tatsächlich in Norwegen einer Besteuerung unterlegen haben.

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