Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.09.2010 |
Aktenzeichen: | 1 K 3016/08 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerpflicht bei Verkäufen von Privatpersonen über die Internetplattform ebay
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Es handelt sich um eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit, wenn eine Privatperson während eines Zeitraums von dreieinhalb Jahren über 1.200 Verkäufe bei der Internet-Auktions-Plattform ebay tätigt. Die Veräußerungen unterliegen der Umsatzsteuer.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet V R 2/11. In der Datenbank des BFH (Aufnahme am 20.4.2011) sind folgende Informationen gespeichert:
Handelt es sich um eine nachhaltige, wirtschaftliche Tätigkeit i.S.v. § 2 Abs. 1 UStG, wenn eine Privatperson während eines Zeitraums von dreieinhalb Jahren über 1.200 Verkäufe bei der Internet-Auktions-Plattform "ebay" tätigt, so dass die Veräußerungen der Umsatzsteuer unterliegen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1; UStG § 2 Abs 1 S 1; UStG § 2 Abs 1 S 3
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 22.9.2010 (1 K 3016/08)