Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.03.2011 |
Aktenzeichen: | 8 K 4450/08 |
Schlagzeile: |
Unschädlichkeitsgrenze von 2,5 Prozent bei der sog. Abfärberegelung
Schlagworte: |
Abfärberegelung, freiberufliche Einkünfte, Geringfügigkeitsgrenze, Gewerbesteuer, Infizierung, Unschädlichkeitsgrenze
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Bei einer Gesangsgruppe, die aus dem Verkauf von CDs gewerbliche Umsätze in Höhe von 2,25 Prozent des Gesamtumsatzes erzielte, werden die freiberuflichen Einfünfte nicht infiziert (sog. Abfärberegelung).
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VIII R 16/11. In der Datenbank des BFH (Aufnahme am 20.6.2011) sind folgende Informationen gespeichert:.
Tritt die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch bei einer geringfügig gewerblichen Tätigkeit einer Gesangsgruppe aus dem Verkauf von Fanartikeln, der zu gewerblichen Umsätzen in Höhe von 2,25 % des Gesamtumsatzes führt, ein?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15 Abs 3 Nr 1; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1; EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 1.3.2011 (8 K 4450/08)