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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.12.2010
Aktenzeichen: 5 K 224/09

Schlagzeile:

Leasingtypischer Minderwertausgleich nach Ende der Vertragslaufzeit unterliegt der Umsatzsteuer

Schlagworte:

Leasing, Minderwertausgleich, Schadenersatz, Umsatzsteuer

Wichtig für:

gew

Kurzkommentar:

Die Zahlung eines Schadenersatzes durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber nach Ende der Vertragslaufzeit (sog. Minderwertausgleich) stellt keine Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung dar. Sie unterliegt damit nicht der Umsatzsteuer.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet XI R 6/11. In der Datenbank des BFH (Aufnahme am 20.5.2011) sind folgende Informationen gespeichert:
Stellt die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ende der Vertragslaufzeit durch den Leasingnehmer steuerpflichtiges Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches dar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 1 Abs 1 Nr 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 2.12.2010 (5 K 224/09)

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