Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.05.2010
Aktenzeichen: 4 K 3880/09 AO

Schlagzeile:

Auszahlung einer Steuererstattung auf ein falsches Konto

Schlagworte:

Abgabenordnung, Auszahlung, Erstattungsanspruch, Steuererstattung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung hatten Eheleute ein dem Ehemann zuzurechnendes Bankkonto als Überweisungskonto für Steuererstattungen angegeben. Nachdem sich die Eheleute getrennt hatten, wandte sich die Ehefrau telefonisch an das Finanzamt und benannte eine davon abweichende, allein ihr zustehende Kontoverbindung. Das Finanzamt überwies den Erstattungsbetrag auf das von der Ehefrau benannte Konto.

Nach Auffassung des 4. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf konnte das Finanzamt hinsichtlich des auf den Ehemann entfallenden hälftigen Anteils an dem Erstattungsanspruch nicht schuldbefreiend auf das Konto der Ehefrau zahlen. In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung hätten beide Eheleute die Auszahlung auf das dem Ehemann zustehende Konto beantragt. Auf Grund dieser ausdrücklichen Anweisung beider Ehegatten in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung durfte das Finanzamt den dem Ehemann zur Hälfte zustehenden Erstattungsbetrag nicht auf ein anderes Konto leisten.

zur Suche nach Steuer-Urteilen