Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.05.2010 |
Aktenzeichen: | 4 K 3880/09 AO |
Schlagzeile: |
Auszahlung einer Steuererstattung auf ein falsches Konto
Schlagworte: |
Abgabenordnung, Auszahlung, Erstattungsanspruch, Steuererstattung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung hatten Eheleute ein dem Ehemann zuzurechnendes Bankkonto als Überweisungskonto für Steuererstattungen angegeben. Nachdem sich die Eheleute getrennt hatten, wandte sich die Ehefrau telefonisch an das Finanzamt und benannte eine davon abweichende, allein ihr zustehende Kontoverbindung. Das Finanzamt überwies den Erstattungsbetrag auf das von der Ehefrau benannte Konto.
Nach Auffassung des 4. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf konnte das Finanzamt hinsichtlich des auf den Ehemann entfallenden hälftigen Anteils an dem Erstattungsanspruch nicht schuldbefreiend auf das Konto der Ehefrau zahlen. In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung hätten beide Eheleute die Auszahlung auf das dem Ehemann zustehende Konto beantragt. Auf Grund dieser ausdrücklichen Anweisung beider Ehegatten in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung durfte das Finanzamt den dem Ehemann zur Hälfte zustehenden Erstattungsbetrag nicht auf ein anderes Konto leisten.