Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.04.2011 |
Aktenzeichen: | 2 K 90/10 |
Schlagzeile: |
Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt
Schlagworte: |
Abgabenordnung, Auskunftsanspruch, Insolvenzverwalter
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Dem Insolvenzverwalter steht ein Auskunftsanspruch gegen das Finanzamt wegen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner des Insolvenzschuldners nicht zu (§§ 209 ff AO, § 841 ZPO).
Das Finanzgericht hat die Revision nicht zugelassen. Der Kläger hat daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VII B 89/11.