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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2011
Aktenzeichen: 3 K 375/09 Erb

Schlagzeile:

Schenkungsteuerpflicht für die Übertragung einer Ferienwohnung unter Ehegatten

Schlagworte:

Familienheim, Ferienwohnung, Schenkungsteuer, Steuerbefreiung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Bei der schenkweisen Übertragung eines Ferienhauses unter Ehegatten findet die Steuerbefreiung für sog. Familienheime nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG keine Anwendung.

Hintergrund: Im Streitfall hatte der Kläger seiner Ehefrau ein auf einer deutschen Insel gelegenes Ferienhaus geschenkt, das vom Kläger und seiner Familie während der Ferienaufenthalte genutzt wurde. Fremdvermietungen erfolgten nicht. Das Finanzamt setzte für den Erwerb Schenkungsteuer fest.

Die vom Kläger begehrte Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG hielt der 3. Senat des Finanzgerichts Münster für nicht gegeben. Hiernach sei zwar die unter Ehegatten schenkweise Übertragung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Häusern - sog. Familienheime - von der Schenkungsteuer befreit. Allerdings setze dies voraus, dass - anders als im Streitfall - der übertragene Grundbesitz den Mittelpunkt des familiären Lebens der Ehegatten bilde. Nur in diesem Fall sei der Kernbereich der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft berührt, so dass eine Steuerfreistellung bei der Übertragung von Grundbesitz gerechtfertigt sei.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet II R 35/11.

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