Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.05.2011 |
Aktenzeichen: | 2 K 154/10 |
Schlagzeile: |
Festsetzungsverjährung bei einem Haftungsbescheid
Schlagworte: |
Abgabenordnung, Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Haftung, Haftungsbescheid, Steuerfahndung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
In einem Streit über den Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Haftungsbescheid hat der 2. Senat entschieden, dass unbeschadet der Regelung in § 191 Abs. 3 AO, nach der die Vorschriften über die Festsetzungsfrist auf den Erlass von Haftungsbescheiden entsprechend anzuwenden sind, eine Ablaufhemmung aufgrund von Fahndungsermittlungen nach § 171 Abs. 5 AO in dem Zeitpunkt endet, in dem die Steuerbescheide, für die gehaftet werden soll, bestandskräftig werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.