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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.05.2011
Aktenzeichen: 2 K 154/10

Schlagzeile:

Festsetzungsverjährung bei einem Haftungsbescheid

Schlagworte:

Abgabenordnung, Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Haftung, Haftungsbescheid, Steuerfahndung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

In einem Streit über den Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Haftungsbescheid hat der 2. Senat entschieden, dass unbeschadet der Regelung in § 191 Abs. 3 AO, nach der die Vorschriften über die Festsetzungsfrist auf den Erlass von Haftungsbescheiden entsprechend anzuwenden sind, eine Ablaufhemmung aufgrund von Fahndungsermittlungen nach § 171 Abs. 5 AO in dem Zeitpunkt endet, in dem die Steuerbescheide, für die gehaftet werden soll, bestandskräftig werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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