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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.10.2011
Aktenzeichen: 11 K 4448/10 E

Schlagzeile:

Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung auch absetzbar bei Zweitwohnung in einer Entfernung von 144 km zur Arbeitsstätte

Schlagworte:

Beschäftigungsort, Doppelte Haushaltsführung, Zweitwohnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der 11. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hat ein Wohnen „am Beschäftigungsort“ angenommen und Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung zum Abzug zugelassen, obwohl die Zweitwohnung der Klägerin 144 km von ihrer Arbeitsstätte entfernt lag und die Fahrt von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte mit dem ICE eine Stunde dauerte.

Im Zeitalter steigender Mobilitätsanforderungen sei es durchaus üblich, dass ein Arbeitnehmer größere Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Kauf nehme, wenn die Arbeitsstätte – wie im entschiedenen Fall – mit dem ICE verkehrsgünstig zu erreichen sei. Hinzu komme, dass die Entfernung auch dadurch mitverursacht sei, dass der Arbeitgeber seinen Firmensitz vom Ort der Zweitwohnung wegverlegt habe.

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