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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.08.2011
Aktenzeichen: III R 71/10

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.09.2010
Aktenzeichen: 12 K 528/09

Schlagzeile:

Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem Rechtsbehelfsverfahren bestandskräftig gewordenen Ablehnungsbescheides beim Kindergeld

Schlagworte:

Ablehnungsbescheid, Bindungswirkung, Kindergeld, Rechtsbehelfsverfahren

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheides verlängert sich bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, wenn (auch) der Einspruch keine Einschränkung des zeitlichen Regelungsbereiches enthält und durch die Familienkasse als unbegründet zurückgewiesen wird.

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