Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.10.2011
Aktenzeichen: III R 42/07

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.05.2007
Aktenzeichen: 1 K 1324/07

Schlagzeile:

Regelungen zur Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind verfassungsgemäß

Schlagworte:

Ausbildungsfreibetrag, BEA-Freibetrag, Betreuungsfreibetrag, Erziehungsfreibetrag, Familienleistungsausgleich, Kinder, Übertragung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Die Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Hintergrund: Bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende BEA-Freibetrag auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen (§ 32 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 EStG). Der BFH sieht diese Vorschrift nicht als verfassungswidrig an.

Hinweis: Dass der Gesetzgeber nunmehr mit dem Steuervereinfachungsgesetz – StVereinfG – 2011 vom 1. November 2011 dem Anliegen des Klägers der Sache nach Rechnung trägt, da der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, der Übertragung widersprechen kann, weil er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut (§ 32 Abs. 6 Satz 9 EStG i.d.F. des StVereinfG 2011), rechtfertigt keine andere Beurteilung. Mit der Neuregelung trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass in zunehmendem Maße in Trennungsfällen beide Elternteile den Betreuungs- und Erziehungsbedarf ihres Kindes sicherstellen (BTDrucks 17/6146, S. 19). Der Gesetzgeber hat also die gesellschaftliche Entwicklung beobachtet und seine Einschätzung den veränderten Realitäten angepasst. Damit hat er aber mitnichten zum Ausdruck gebracht, dass seine frühere Einschätzung einer aus seiner Sicht noch anders gelagerten gesellschaftlichen Situation unvertretbar gewesen sei.

zur Suche nach Steuer-Urteilen