Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2012
Aktenzeichen: 14 K 702/10

Schlagzeile:

Keine Umsatzsteuer auf private Verkäufe über eBay

Schlagworte:

eBay, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Verkauf von privat erworbenen Gegenständen über die Internetauktion eBay unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

Hintergrund; Im Streitfall hatte die Klägerin über einen Zeitraum von gut einem Jahr insgesamt 140 Pelzmäntel als Privatperson auf eBay versteigert. Den Verkaufserlös von gut 77.000 € behandelte das Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig, obwohl die Klägerin angegeben hatte, dass sämtliche Pelzmäntel aus dem ererbten Besitz ihrer verstorbenen Schwiegermutter gestammt hätten und über einen Zeitraum von 25 Jahren zum privaten Gebrauch angeschafft worden seien. Diese Erklärung hielt das Finanzamt für nicht glaubhaft.

Das Finanzgericht entschied hingegen zugunsten der Klägerin, nachdem es zuvor deren Ehemann zur Herkunft der Mäntel als Zeugen vernommen hatte. Es sei glaubhaft, dass dessen Mutter sich die Pelze sukzessive angeschafft und später sorgsam zuhause aufbewahrt habe. Belege dafür, dass die Klägerin selbst die Pelzmäntel eingekauft habe, um sie später wieder veräußern zu können, habe das Finanzamt nicht finden können. In Anbetracht dessen sei die Klägerin bei den Verkäufen nicht wie ein Händler am Markt und damit auch nicht unternehmerisch tätig geworden.

zur Suche nach Steuer-Urteilen