Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.07.2012
Aktenzeichen: 10 K 3388/08 K,G,F

Schlagzeile:

Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an einer GmbH

Schlagworte:

Formwechsel, Rückausnahmeklause, Umwandlung

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Zur Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an einer GmbH, die mehrheitsvermittelnde Kapitalbeteiligungen hält – Auslegung von § 8b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 KStG a. F.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet I R 62/12 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2012). Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an einer GmbH, die zuvor im Wege des Formwechsels von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wurden; Anwendung der sog. Rückausnahmeklausel des § 8b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8b Abs 4; UmwStG § 20 Abs 1; UmwStG § 21 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 25.7.2012 (10 K 3388/08 K,G,F)

zur Suche nach Steuer-Urteilen