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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 10.09.2012
Aktenzeichen: 4 Ko 2422/12

Schlagzeile:

Gewährung einer Terminsgebühr bei lediglich telefonisch unterstützter Herstellung einer einvernehmlichen Streitbeilegung

Schlagworte:

Kostenrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Zur Gewährung einer Terminsgebühr bei lediglich telefonisch unterstützter Herstellung einer einvernehmlichen Streitbeilegung.

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