Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 10.09.2012 |
Aktenzeichen: | 4 Ko 2422/12 |
Schlagzeile: |
Gewährung einer Terminsgebühr bei lediglich telefonisch unterstützter Herstellung einer einvernehmlichen Streitbeilegung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Zur Gewährung einer Terminsgebühr bei lediglich telefonisch unterstützter Herstellung einer einvernehmlichen Streitbeilegung.