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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 06.09.2012
Aktenzeichen: 10 K 4315/11 Kg

Schlagzeile:

Kindergeld-Anspruch eines im Inland erwerbstätigen polnischen Staatsangehörigen für sein in Polen bei der Mutter lebendes Kind

Schlagworte:

Kindergeld, Polen

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet III R 49/12.

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