Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 06.09.2012 |
Aktenzeichen: | 10 K 4315/11 Kg |
Schlagzeile: |
Kindergeld-Anspruch eines im Inland erwerbstätigen polnischen Staatsangehörigen für sein in Polen bei der Mutter lebendes Kind
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet III R 49/12.