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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2012
Aktenzeichen: 3 K 2835/11 Erb

Schlagzeile:

Abzug von im Rahmen eines Erbschaftsteuerverfahrens zur Bewertung von Grundstücken angefallenen Gutachterkosten als Nachlassverbindlichkeiten

Schlagworte:

Bewertung, Erbschaftsteuer, Grundstück, Gutachter, Nachlassverbindlichkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Zum Abzug von im Rahmen eines Erbschaftsteuerverfahrens zur Bewertung von Grundstücken angefallenen Gutachterkosten als Nachlassverbindlichkeiten.

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