Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.11.2012
Aktenzeichen: 11 K 2312/11 E

Schlagzeile:

Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung der sog. Wesentlichkeitsgrenze

Schlagworte:

Kapitalgesellschaft, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter, Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Im Streitfall ging es um die Frage, ob das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre veranlagungszeitraumbezogen oder stichtagsbezogen auszulegen ist. Die Klägerin war im Zeitpunkt der Veräußerung der Beteiligung im Jahr 2000 nach der seit 1999 geltenden Grenze von "mindestens 10%" nicht wesentlich beteiligt. In den Vorjahren war sie zwar zu mindestens 10% beteiligt, die Beteiligung überstieg indes nicht die bis 1998 geltende Wesentlichkeitsgrenze von "mehr als einem Viertel".

Nach Auffassung des 11. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf kommt es auf die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltende Wesentlichkeitsgrenze an. Er hat dies im Wesentlichen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 (2 BvR 748/05 u.a., Bundesgesetzblatt Teil I 2010, S. 1296) abgeleitet.

Das Urteil widerspricht der Auffassung des 13. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 30.08.2011 13 K 200/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, S. 2150) und des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 28.02.2012 12 K 10250/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, S. 1337) sowie der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20.12.2010, Bundessteuerblatt Teil I 2011, S. 16). Hingegen stimmt es mit dem vom Bundesfinanzhof im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vertretenen Standpunkt (Beschluss vom 24.02.2012 IX B 146/11, Bundessteuerblatt Teil II 2012, S. 335) überein.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen