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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.11.2012
Aktenzeichen: 1 K 52/10

Schlagzeile:

Umsatzsteuer bei Visabeschaffung durch Reiseveranstalter

Schlagworte:

Nebenleistung, Reiseveranstalter, Umsatzsteuer, Visabeschaffung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Unabhängig davon, ob die Visabeschaffung durch einen Veranstalter von Russlandreisen als unselbständige Nebenleistung oder als eigenständige Leistung zu beurteilen ist, ist das dafür erzielte Entgelt ohne die darin enthaltene Visumsgebühr der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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