Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.12.2012 |
Aktenzeichen: | 2 K 101/11 |
Schlagzeile: |
Begünstigung der Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft durch das internationale Schachtelprivileg
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine Begünstigung der Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft durch das internationale Schachtelprivileg kommt insoweit nicht in Betracht, als die Ausschüttung aus Gewinnvorträgen stammt, die in den Entstehungsjahren mangels Erfüllung des Aktivitätserfordernisses nicht begünstigt waren.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH 1 I 13/13.