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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.12.2012
Aktenzeichen: 2 K 101/11

Schlagzeile:

Begünstigung der Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft durch das internationale Schachtelprivileg

Schlagworte:

Gewerbesteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine Begünstigung der Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft durch das internationale Schachtelprivileg kommt insoweit nicht in Betracht, als die Ausschüttung aus Gewinnvorträgen stammt, die in den Entstehungsjahren mangels Erfüllung des Aktivitätserfordernisses nicht begünstigt waren.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH 1 I 13/13.

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