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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.06.2012
Aktenzeichen: 4 K 4372/08 VE

Schlagzeile:

Energiesteuerbefreiung eines Firmenjets

Schlagworte:

Energiesteuer, Firmenflugzeug, Firmenjet, Flugzeug, gewerbliches Luftfahrtunternehmen, Luftfahrtunternehmen

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Beteiligten stritten um die Energiesteuerbefreiung eines Firmenjets. Die Klägerin, eine Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns, hatte die Aufgabe, ein Firmenflugzeug zu betreiben und das dafür erforderliche Personal zu stellen. Neben Trainings- und Werkstattflügen führte die Gesellschaft fast ausschließlich Flüge für das Management des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften durch. Sie beantragte beim Hauptzollamt die Vergütung der für den Treibstoff bezahlten Energiesteuer, soweit dieser für dienstliche Flüge verwendet worden war. Dies wurde ihr unter Hinweis darauf, dass sie kein gewerbliches Luftfahrtunternehmen betreibe, versagt.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben. Da die Klägerin Flüge für andere Konzerngesellschaften durchgeführt habe, diene ihr Flugzeug gewerblichen Zwecken und nicht der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt. Es komme nicht darauf an, ob die Gesellschaft luftverkehrsrechtlich als Luftfahrtunternehmen zugelassen sei und andere Passagiere befördern dürfe. Die Gesellschaft erfülle daher die Voraussetzungen für eine Energiesteuerbefreiung.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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