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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.11.2012
Aktenzeichen: 15 K 767/10 E

Schlagzeile:

Unterhalten eines eigenen Hausstands eines Alleinstehenden im Haus des Vaters

Schlagworte:

Doppelte Haushaltsführung, eigenee Hausstand

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof lautet VI R 10/13.

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