Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.11.2012 |
Aktenzeichen: | 15 K 767/10 E |
Schlagzeile: |
Unterhalten eines eigenen Hausstands eines Alleinstehenden im Haus des Vaters
Schlagworte: |
Doppelte Haushaltsführung, eigenee Hausstand
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof lautet VI R 10/13.