Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.11.2012 |
Aktenzeichen: | 7 K 10204/09 |
Schlagzeile: |
Gewerbesteuerbefreiung für teilstationäre Rehabilitationseinrichtungen
Schlagworte: |
Gewerbesteuer, Rehabilitationseinrichtung, Steuerbefreiung, Versorgungsvertrag
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Krankenhäuser
Kurzkommentar: |
Die Erträge aus einem teilstationären Rehabilitationszentrum können auch dann gemäß § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG von der Gewerbesteuer befreit sein, wenn kein Versorgungsvertrag nach §§ 107, 111 SGB V abgeschlossen wurde.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 2/13 anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.3.2013). Die folgenden Rechtsfragen sind anhängig:
Sind die in einem Rehabilitationszentrum des Klägers erbrachten Leistungen nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG von der Gewerbesteuer befreit? Liegen steuerfreie teilstationäre oder nicht begünstigte ambulante Rehabilitationsleistungen vor - Definition der insoweit maßgeblichen sozialrechtlichen Anforderungen und Begriffsbestimmungen (erforderliche ganztätige Unterbringung, begünstigte "Pflegeleistungen")?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
GewStG § 3 Nr 20 Buchst d; SGB 5 § 107; SGB 5 § 111; SGB 11 § 14 Abs 1; SGB 12 § 61 Abs 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 12.11.2012 (7 K 10204/09)