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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.02.2013
Aktenzeichen: 1 K 109/12

Schlagzeile:

Schweizer Kinderrente steht der Festsetzung von deutschem Kindergeld nicht entgegen

Schlagworte:

Familienbeihilfe, Invalidenrente, Kindergeld, Kinderrente, Schweiz

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Die Kinderrente, die ein erwerbsgeminderter Elternteil neben einer Invalidenrente in der Schweiz erhält, ist keine Familienbeihilfe im Sinne des Abkommens über die Freizügigkeit der EG mit der Schweiz.

Die Kinderrente steht daher einer Zahlung von deutschem Kindergeld nach den sog. Antikumulierungsvorschriften nicht entgegen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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