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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.04.2013
Aktenzeichen: 14 K 2879/12

Schlagzeile:

Zusammenveranlagung von EU-Eheleuten ohne inländischen Wohnsitz

Schlagworte:

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zu der Entscheidung folgende Informationen mitgeteilt:

Einkommensteuer/Gewinnfeststellung

Keine Zusammenveranlagung von EU-Eheleuten ohne inländischen Wohnsitz mit die 10%-Grenze des § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG übersteigenden nicht in Deutschland besteuerten Einkünften sowie bei unbeschränkter Steuerpflicht auf Antrag des im Inland Einkünfte beziehenden Steuerpflichtigen

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