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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.04.2013
Aktenzeichen: V R 51/10

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.08.2010
Aktenzeichen: 2 K 472/2009

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Behandlung von Beratungsdienstleistungen gegenüber Kapitalanlagegesellschaften

Schlagworte:

Beratung, Kapitalanlagegesellschaft, Sondervermögen, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Steuerfreie Leistungen an eine Kapitalanlagegesellschaft - Verwaltung von Sondervermögen

Beratungsleistungen, die ein Dritter gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft erbringt, die ein Sondervermögen für Wertpapieranlagen verwaltet, können als Verwaltung von Sondervermögen steuerfrei sein (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 7. März 2013 C 275/11, GfBk).

UStG § 4 Nr. 8 Buchst. h
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6

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