Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.04.2013 |
Aktenzeichen: | III R 32/12 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.05.2012 |
Aktenzeichen: | 1 K 1146/10 |
Schlagzeile: |
Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft
Schlagworte: |
Buchwertfortführung, Einnahmenüberschussrechnung, Gewinnermittlung, Mitunternehmerschaft, Realteilung, Spitzenausgleich
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich bei Buchwertfortführung und fortgesetzter Einnahme-Überschussrechnung - Definition: Realteilung - Realteilung mit Spitzenausgleich
Im Falle der Realteilung einer – ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelnden – (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben.
EStG § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 16 Abs. 2, § 16 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 2