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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.04.2013
Aktenzeichen: 8 KO 508/12

Schlagzeile:

Keine Terminsgebühr nach Erledigung der Hauptsache

Schlagworte:

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zu der Entscheidung folgende Informationen mitgeteilt:

Verfahrensrecht

Keine Terminsgebühr nach Erledigung der Hauptsache

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